Transparente Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen
Bevor Sie Ihren Urlaub buchen, lesen Sie bitte die allgemeinen Informationen und Geschäftsbedingungen. Der Text enthält sehr wichtige Informationen, wie z.B. die kostenlose Stornierung im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod.
INHALT DES KAUFVERTRAGS FÜR DIE PAUSCHALREISE
1. RECHTSQUELLEN
Der Verkauf von Pauschalreisen, die die Erbringung von Dienstleistungen im In- und Ausland zum Gegenstand haben, unterliegt – bis zu seiner Aufhebung gemäß Artikel 3 des ital. Gesetzesdekrets Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (das „Tourismusgesetzbuch“) – dem Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 zur Ratifizierung und Durchführung des am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichneten internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (CCV) – soweit anwendbar – sowie dem Tourismusgesetzbuch (Art. 32-51) und seinen späteren Änderungen und den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über Transport und Auftrag.
2. VERWALTUNGSREGELUNG
Der Veranstalter und der Vermittler der Pauschalreise, an die sich der Tourist wendet, müssen zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, einschließlich der regionalen Bestimmungen, befugt sein. Gemäß Art. 18, Absatz VI, des Tourismusgesetzbuches ist die Verwendung der Begriffe „Reisebüro“, „Tourismusagentur“, „Tour operator“, „Reisevermittler“ oder anderer ähnlicher Bezeichnungen, auch in Fremdsprachen, ausschließlich den im ersten Absatz genannten, zugelassenen Unternehmen vorbehalten.
3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieses Vertrags ist:
a) Reiseveranstalter: derjenige, der sich in eigenem Namen und gegen ein Pauschalentgelt verpflichtet, Pauschalreisen für Dritte zu vermitteln, indem er die Kombination der in Artikel 4 genannten Elemente realisiert oder dem Touristen, auch über ein Fernkommunikationssystem, die Möglichkeit bietet, diese Kombination selbständig zu realisieren und zu erwerben;
b) Vermittler: eine Person, die, auch nicht gewerbsmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsicht, Pauschalreisen im Sinne von Artikel 4 unten gegen ein Pauschalentgelt verkauft oder sich zu deren Vermittlung verpflichtet;
c) Tourist: der Käufer, der Erwerber einer Pauschalreise oder eine namentlich zu nennende Person, sofern sie alle für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, in deren Namen sich der Hauptauftragnehmer verpflichtet, eine Pauschalreise unentgeltlich zu erwerben.
4. BEGRIFFSERKLÄRUNG „PAUSCHALREISE“
Unter dem Begriff „Pauschalreise“ ist Folgendes zu verstehen:
Pauschalreisen sind Reisen, Urlaube, „All-inclusive“-Reisen und Kreuzfahrten, die aus der Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente bestehen, die zu einem festen Preis verkauft oder zum Kauf angeboten werden, unabhängig davon, von wem und wie sie realisiert werden: a) Beförderung;
b) Beherbergung; c) touristische Dienstleistungen, die nicht zur Beförderung oder Beherbergung im Sinne von Art. 36 gehören und die einen wesentlichen Teil der „Pauschalreise“ ausmachen, um die Freizeitbedürfnisse des Touristen zu befriedigen (siehe Art. 34 des Tourismus- Gesetzbuches). Der Tourist hat das Recht, eine Kopie des Kaufvertrags für die Pauschalreise zu erhalten (erstellt gemäß Artikel 35 des Tourismus- Gesetzbuches). Der Vertrag begründet einen Anspruch auf Zugang zu dem in Artikel 21 genannten Garantiefonds.
5. TOURISTENINFORMATION - DATENBLATT
1) Vor Antritt der Reise stellen der Veranstalter und der Vermittler dem Touristen die folgenden Informationen zur Verfügung:
a) Fahrpläne, Zwischenstopps und Anschlüsse;
b) Informationen zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, falls zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt, gemäß Art. 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) 2111/05: „Ist/sind die Identität(en) des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt, stellt der Vertragspartner sicher, dass der Fluggast über den/die Namen des/der betreffenden Luftfahrtunternehmen(s) informiert wird, sobald diese feststehen und bevor der Flug/die Flüge durchgeführt wird/werden. In einem solchen Fall stellt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über die Identität des/der entsprechenden Luftfahrtunternehmens/Luftfahrtunternehmen unterrichtet wird, sobald deren Identität festgestellt wurde, sowie über deren mögliches Verbot, in der Europäischen Union tätig zu werden.“
2) Der Veranstalter stellt im Katalog oder im Nicht-Katalog-Programm – auch in elektronischer Form oder über Telekommunikationsmittel – ein technisches Datenblatt bereit. Die obligatorischen Elemente des Katalog- oder Nicht-Katalog-Programm-Datenblatts sind:
– Angaben zur behördlichen Genehmigung des Veranstalters oder, falls zutreffend, zur D.I.A. oder S.C.I.A. des Veranstalters; – Angaben zur Haftpflichtversicherungspolice;
– Gültigkeitsdauer des Katalogs oder des Nicht-Katalog-Programms;
– Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 des Tourismus- Gesetzbuches).
6. KAUFANGEBOT – RESERVIERUNGEN
Das Kaufangebot für eine Pauschalreise muss auf einem speziellen Vertragsformular, gegebenenfalls in elektronischer Form, erstellt, vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet werden, der eine Kopie davon erhält. Die Annahme des Kaufangebots für eine Pauschalreise gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Veranstalter dem Reisenden die entsprechende Bestätigung, auch per Telematik, an das vermittelnde Reisebüro schickt, das für die Zustellung an den Reisenden sorgt. Informationen über die Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, werden vom Veranstalter in Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 37, Absatz 2, des Tourismusgesetzbuches vor Reisebeginn erteilt. Sonderwünsche bezüglich der Art und Weise der Erbringung oder Ausführung bestimmter Leistungen, die Teil der Pauschalreise sind, müssen zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage geäußert werden und sind Gegenstand einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter über das vermittelnde Reisebüro. Gemäß Artikel 32, Absatz 2, des Tourismusgesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (wie in Artikel 50 bzw. 45 des ital. Gesetzesdekrets 206/2005 definiert), das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, gemäß den Artikeln 64 ff. des ital. Gesetzesdekrets 206/2005.
7. ZAHLUNG
1. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufangebots für die Pauschalreise ist Folgendes zu zahlen:
a) die Registrierungs- oder Bearbeitungsgebühr (siehe Artikel 8);
b) eine Anzahlung in Höhe von maximal 25% des Preises des im Katalog oder in der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Pauschalreise veröffentlichten Pakets. Dieser Betrag wird als Anzahlung und Vorauszahlung geleistet. Während der Gültigkeitsdauer des Kaufangebots und somit vor jeder Buchungsbestätigung, die den Vertragsabschluss darstellt, treten die in Art. 1385 des ital. Zivilgesetzbuches genannten Wirkungen nicht ein, wenn der Rücktritt auf ein unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen ist, das sich dem Einfluss des Kunden entzieht. Der Restbetrag muss unwiderruflich innerhalb der vom Tour operator in seinem Katalog oder in der Buchungsbestätigung der angeforderten Leistung / Pauschalreise festgelegten Frist gezahlt werden.
2. Bei Buchungen, die nach dem als Frist für die Zahlung des Restbetrags angegebenen Datum erfolgen, ist der gesamte Betrag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufangebots zu zahlen.
3. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar. In diesem Fall kann die rechtliche Kündigung durch eine einfache schriftliche Mitteilung per Fax oder E-Mail an die Vermittlungsagentur oder an den angegebenen Wohnsitz des Touristen, auch auf elektronischem Wege, erfolgen. Der Restbetrag des Preises gilt als gezahlt, wenn er physisch beim Veranstalter eingeht.
8. PREIS
Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag festgelegt und richtet sich nach den Angaben im Katalog oder im Programm, das nicht im Katalog enthalten ist, sowie nach etwaigen späteren Aktualisierungen der Kataloge oder der Programme, die nicht im Katalog enthalten sind.
Er kann nur aufgrund von Änderungen folgender Faktoren geändert werden:
– Beförderungskosten, einschließlich Kraftstoffkosten;
– Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Luftverkehr, Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen;
– die für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Für diese Abweichungen gelten der Wechselkurs und die Preise, die am Tag der Veröffentlichung des Programms gelten, wie sie im Datenblatt des Katalogs angegeben sind, oder das Datum, das in den auf den Websites veröffentlichten Aktualisierungen angegeben ist.
In jedem Fall darf der Preis in den letzten 20 Tagen vor der Abreise nicht erhöht werden und die Änderung darf 10% des ursprünglichen Preises nicht überschreiten. Der Preis setzt sich zusammen aus:
a) Registrierungs- oder Bearbeitungsgebühr;
b) Teilnahmegebühr: im Katalog oder im Angebot der Pauschalreise angegeben, das dem Vermittler oder Touristen zur Verfügung gestellt wird;
c) Kosten etwaiger Versicherungen zur Deckung des Stornierungsrisikos oder medizinischer Kosten oder anderer geforderter Leistungen;
d) Kosten für etwaige Visa sowie Ein- und Ausreisesteuern aus den Urlaubsländern.
9. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE
1. Muss der Veranstalter oder Vermittler vor der Abreise einen oder mehrere Bestandteile des Vertrags erheblich ändern, so teilt er dies dem Reisenden unverzüglich schriftlich mit und gibt dabei die Art der Änderung und die sich daraus ergebende Preisänderung an.
2. Wenn der Reisende die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 1 nicht akzeptiert, kann er ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zurücktreten und hat das Recht, eine andere Pauschalreise in Anspruch zu nehmen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, sie ihm anzubieten, oder er erhält im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den bereits gezahlten Betrag einschließlich der Bearbeitungsgebühr zurück.
3. Der Tourist teilt dem Veranstalter oder Vermittler innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung seine Entscheidung mit, siehe Absatz 1. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Mitteilung, gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen.
4. Wenn der Veranstalter die Pauschalreise vor der Abreise aus einem anderen Grund als dem Verschulden des Reisenden storniert, erstattet er diesem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den für den Kauf der Pauschalreise gezahlten Betrag und der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung für die Nichterfüllung des Vertrags, außer in den unten genannten Fällen.
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Stornierung der Pauschalreise, wenn die Stornierung auf das Nichterreichen der eventuell angeforderten Mindestteilnehmerzahl oder auf höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist.
6. Bei Stornierungen, die nicht auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen sind, sowie bei Stornierungen, die nicht darauf zurückzuführen sind, dass der Tourist die angebotene alternative Pauschalreise nicht annimmt, erstattet der Veranstalter, der die Stornierung vornimmt, dem Touristen einen Betrag in Höhe des doppelten Betrags, den der Veranstalter über das Reisebüro eingezahlt hat.
7. Der zu erstattende Betrag wird nie mehr als das Doppelte des Betrags betragen, den der Reisende bei einer Stornierung zum selben Zeitpunkt gemäß Artikel 10 Absatz 2 zu zahlen hätte.
10. RÜCKTRITT DES TOURISTEN
1. Der Tourist kann auch in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen:
– Preiserhöhung von mehr als 10%;
– eine erhebliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als grundlegend für die Nutzung der gesamten Pauschalreise anzusehen ist und die vom Veranstalter nach Abschluss des Vertrags, aber vor der Abreise vorgeschlagen und vom Reisenden nicht akzeptiert wurde.
In den oben genannten Fällen ist der Tourist alternativ berechtigt:
– ein alternatives touristisches Angebot von gleichwertiger oder höherer Qualität in Anspruch zu nehmen, wenn der Veranstalter es ihm anbieten kann. Ist die Pauschalreise von minderer Qualität, muss der Veranstalter dem Verbraucher die Preisdifferenz erstatten.
– zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Diese Rückerstattung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen.
2. Dem Touristen, der vom Vertrag vor der Abreise außerhalb der im ersten Absatz genannten Fälle, der in Artikel 9, Absatz 2 vorgesehenen Fälle oder der im Datenblatt unter „Rücktritt des Touristen“ genannten Fälle zurücktritt, werden – unabhängig von der Zahlung der Anzahlung gemäß Artikel 7 Absatz 1 – die individuellen Verwaltungskosten, die vom Veranstalter im Datenblatt oder im Programm außerhalb des Katalogs oder bei maßgeschneiderten Reisen angegebene Vertragsstrafe sowie gegebenenfalls die Kosten für bereits bei Vertragsabschluss angeforderte Versicherungsleistungen oder andere bereits erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
3. Bei bereits bestehenden Gruppen werden diese Beträge von Fall zu Fall bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
4. Ausgenommen vom oben Genannten sind Reisen, die die Nutzung von Linienflügen mit Sondertarifen beinhalten. In diesen Fällen sind die Bedingungen für Stornogebühren dereguliert und wesentlich restriktiver.
11. ÄNDERUNGEN NACH DER ABREISE
Stellt der Veranstalter nach der Abreise fest, dass ein wesentlicher Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen aus einem anderen Grund als dem des Reisenden nicht erbracht werden kann, so sorgt er für geeignete Alternativlösungen für die Fortsetzung der geplanten Reise, die für den Reisenden mit keinerlei Kosten verbunden sind, oder erstattet ihm die Differenz zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den erbrachten Leistungen.
Wenn keine alternative Lösung möglich ist oder wenn die vom Veranstalter angebotene Lösung vom Reisenden aus nachgewiesenen und berechtigten Gründen abgelehnt wird, stellt der Veranstalter ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung, das dem ursprünglich für die Rückreise zum Abreiseort oder zu einem eventuell vereinbarten anderen Ort vorgesehenen Transportmittel gleichwertig ist, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Transportmitteln und Plätzen, und erstattet dem Reisenden die Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise erbrachten Leistungen.
12. ERSATZ
Der verzichtende Tourist kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern:
a) der Veranstalter mindestens 4 Werktage vor dem für die Abreise festgelegten Datum schriftlich informiert wird und gleichzeitig die Gründe für die Ersetzung und die Angaben zum Erwerber mitgeteilt werden;
b) der Übernehmer erfüllt alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung (ex Art. 39 Tourismusgesetzbuch ) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse;
c) die gleichen oder andere Ersatzleistungen durch den Ersatz erbracht werden können;
d) die Ersatzperson dem Veranstalter alle zusätzlichen Kosten, die durch die Ersatzperson entstehen, in einem Umfang erstattet, der vor dem Einsatz beziffert wird.
Der Zedent und der Zessionar haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für die in Buchstabe d) dieses Artikels genannten Beträge. Alle weiteren Bedingungen für den Ersatz sind im Datenblatt angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass gemäß Artikel 944 des Schifffahrtsgesetzes eine Ersetzung nur mit Zustimmung des Beförderers möglich ist.
13. PFLICHTEN DER TOURISTEN
1. Während der Kaufverhandlungen und in jedem Fall vor Vertragsabschluss erhalten italienische Staatsbürger schriftlich allgemeine Informationen – aktualisiert zum Druckdatum des Katalogs – über die gesundheitlichen Verpflichtungen und die für die Ausreise erforderlichen Unterlagen.
2. Die Regeln für die Ausreise von Minderjährigen finden Sie detailliert auf der Website der Staatspolizei. Es wird auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass Minderjährige im Besitz eines gültigen Personaldokuments für die Ausreise sein müssen, sei es ein Reisepass oder, für EU-Länder, auch ein Personalausweis Für die Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren und die Ausreise von Minderjährigen, für die eine von der Justizbehörde ausgestellte Genehmigung erforderlich ist, sind die auf der Website der Staatspolizei http://www.poliziadistato.it/articolo/191/ angegebenen Vorschriften zu beachten.
3. Ausländische Staatsangehörige müssen die entsprechenden Informationen über ihre diplomatischen Vertretungen in Italien oder die jeweiligen offiziellen Informationskanäle der Regierung einholen. In jedem Fall müssen sich die Touristen vor der Abreise bei den zuständigen Behörden (für italienische Staatsbürger beim örtlichen Polizeipräsidium oder beim Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it oder bei der telefonischen Einsatzzentrale unter 06.491115) über den aktuellen Stand der Regelungen informieren und diese im Zusammenhang mit der Reise einhalten. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann dem Vermittler oder Veranstalter keine Haftung für die Nichtabreise eines oder mehrerer Touristen auferlegt werden.
4. Die Touristen müssen dem Vermittler und dem Veranstalter in jedem Fall ihre Staatsangehörigkeit mitteilen, wenn sie die Buchung der Pauschalreise oder der touristischen Dienstleistung beantragen, und sie müssen sich bei der Abreise eindeutig vergewissern, dass sie im Besitz von Impfbescheinigungen, Reisepässen und allen anderen Dokumenten sind, die für alle von der Reiseroute abgedeckten Länder gültig sind, sowie von Aufenthalts- und Transitvisa und eventuell erforderlichen Gesundheitszeugnissen. 5. Um die sozio-politische und gesundheitliche Sicherheitslage in den Reiseländern und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Dienstleistungen beurteilen zu können, hat der Tourist die Aufgabe, offizielle Informationen allgemeiner Art vom Außenministerium einzuholen, die über die institutionelle Website der Farnesina www.viaggiaresicuri.it veröffentlicht werden. Die oben genannten Informationen sind nicht in den Katalogen der T.O. enthalten – weder online noch in gedruckter Form – da se beschreibende Informationen allgemeiner Art enthalten, wie in Artikel 38 des Tourismusgesetzbuches angegeben. Die sozialpolitische Informationen über das Urlaubsland sollten daher von den Touristen eingeholt werden.
6. Wenn das gewählte Reiseziel zum Zeitpunkt der Buchung auf den institutionellen Informationskanälen als unsicheres Reiseziel ausgewiesen ist, kann der Reisende, der später vom Vertrag zurücktritt, die veränderten Sicherheitsbedingungen des Landes nicht als Grund für eine Entschädigungsbefreiung geltend machen.
7. Der Reisende muss außerdem die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt und die besonderen Vorschriften in den Reiseländern sowie alle Informationen, die ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, und die Vorschriften, Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Pauschalreise beachten. Die Touristen haften für alle Schäden, die dem Veranstalter oder dem Vermittler durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen, einschließlich der Kosten für die Rückführung des Reisenden.
8. Der Tourist ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung seines Surrogationsrechts gegenüber Dritten, die für den Schaden verantwortlich sind, nützlich sind, und haftet gegenüber dem Veranstalter für den im Rahmen des Surrogationsrechts entstandenen Schaden.
9. Der Tourist muss dem Veranstalter außerdem zum Zeitpunkt des Angebots für den Verkauf der Pauschalreise und somit vorder Buchungsbestätigung der Leistungen durch den Veranstalter schriftlich alle besonderen persönlichen Wünsche mitteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten sein können, sofern es möglich ist, diese umzusetzen.
14. HOTEL-KLASSIFIZIERUNG
Die offizielle Klassifizierung der Hotels wird im Katalog oder anderen Informationsmaterialien nur auf der Grundlage der ausdrücklichen und formellen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, angegeben.
Bei Fehlen offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Leistung bezieht, anerkannt sind, oder im Falle von Einrichtungen, die als „Feriendorf“ vermarktet werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in der Broschüre eine eigene Beschreibung der Beherbergungseinrichtung zu geben, um eine Bewertung und folglich eine Akzeptanz derselben durch den Touristen zu ermöglichen.
15. HAFTUNGSREGELUNG
Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Touristen durch die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst oder von Dritten erbracht werden. Eine Haftung entfällt jedoch, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass der Schaden durch den Touristen selbst verursacht wurde (einschließlich selbstständiger Initiativen während des Urlaubs), auf unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist, die nichts mit den vertraglich vereinbarten Leistungen zu tun haben, auf Zufall oder höhere Gewalt zurückgeht oder auf Umstände, die der Veranstalter trotz gebotener Sorgfalt weder voraussehen noch verhindern konnte.
Der Vermittler, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, haftet in keinem Fall für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise, sondern ausschließlich für die Verpflichtungen, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler ergeben, und zwar in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die für eine solche Haftung in den einschlägigen Vorschriften vorgesehen sind, mit Ausnahme der Ausnahmen in Art. 46 im Tourismusgesetzbuch.
16. ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
Die in den Artikeln 44, 45 und 47 des Tourismusgesetzbuches genannten Entschädigungen und die entsprechenden Verjährungsfristen richten sich nach den dort genannten Bestimmungen und in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die durch den C.C.V., durch die internationalen Übereinkommen, die die Leistungen, die Gegenstand der Pauschalreise sind, regeln, sowie durch die Artikel 1783 und 1784 des Zivilgesetzbuches festgelegt sind, mit Ausnahme von Personenschäden, für die es keine feste Grenze gibt.
17. SERVICEPFLICHT
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Touristen Serviceleistungen nach dem Kriterium der beruflichen Sorgfaltspflicht unter ausschließlicher Bezugnahme auf die ihm gesetzlich oder vertraglich obliegenden Verpflichtungen zu gewähren. Der Veranstalter und der Vermittler sind von ihrer jeweiligen Verantwortung befreit (Artikel 15 und 16 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn die Nichtausführung oder ungenaue Ausführung des Vertrags dem Touristen zuzuschreiben ist oder auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist, das unvorhersehbar oder unvermeidbar ist, oder durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt verursacht wurde.
18. BESCHWERDEN UND KLAGEN
Etwaige Mängel in der Vertragsdurchführung müssen vom Touristen während der Inanspruchnahme der Pauschalreise beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein örtlicher Vertreter oder die Begleitperson unverzüglich Abhilfe schaffen kann. Andernfalls wird der Schadenersatz gemindert oder ausgeschlossen, gemäß Artikel 1227 ital. Zivilgesetzbuch.
Ungeachtet der vorgenannten Verpflichtung kann der Tourist seine Reklamation auch per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter oder den Verkäufer richten, und zwar innerhalb von zehn Werktagen ab dem Tag der Rückkehr an den Abreiseort.
19. REISERÜCKTRITTS- UND RÜCKTRANSPORTVERSICHERUNG
Wenn nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen, ist es möglich und ratsam, bei der Buchung im Büro des Veranstalters oder des Verkäufers spezielle Versicherungen gegen Kosten abzuschließen, die sich aus der Stornierung der Pauschalreise, einem Unfall oder einer Krankheit ergeben, die auch die Rückführungskosten und den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck abdecken. Die Rechte aus den Versicherungsverträgen müssen vom Touristen direkt gegenüber den vertragsschließenden Versicherungsgesellschaften geltend gemacht werden, und zwar unter den Bedingungen und auf die Art und Weise, die in den Polizzen festgelegt sind, wie sie in den Versicherungsbedingungen, die in den Katalogen veröffentlicht oder in den Broschüren, die den Touristen bei der Abreise zur Verfügung gestellt werden, aufgeführt sind.
20. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNGSINSTRUMENTE
Gemäß Art. 67 des Tourismusgesetzbuches kann der Veranstalter dem Touristen – im Katalog, in der Dokumentation, auf seiner Website oder in anderer Form – alternative Möglichkeiten zur Beilegung aufgetretener Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall gibt der Veranstalter die Art der vorgeschlagenen alternativen Beilegung und die Auswirkungen an, die eine solche Einhaltung mit sich bringt.
21. OPERATIVE ÄNDERUNGEN
In Anbetracht der frühzeitigen Veröffentlichung von Katalogen mit Informationen über die Nutzung der Dienste ist zu beachten, dass die in der Annahme des Angebots zum Kauf der Dienste angegebenen Flugzeiten und Strecken Änderungen unterliegen können, da sie nachträglich validiert werden. Zu diesem Zweck muss der Tourist / Reisende vor der Abreise bei seiner Agentur eine Bestätigung der Leistungen anfordern.
Der Veranstalter informiert die Reisenden über die Identität des tatsächlichen Beförderers zu dem Zeitpunkt und in der Weise gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) 2111/2005. (in Artikel 5 genannt).
ADDENDUM
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISTISCHER LEISTUNGEN
(A) RECHTSVORSCHRIFTEN
Verträge, die nur die Beförderungsleistung, nur die Unterkunftsleistung oder eine andere gesonderte touristische Leistung anbieten, unterliegen, da sie nicht als ausgehandelter Fall einer Reiseorganisation oder einer Pauschalreise angesehen werden können, den folgenden Bestimmungen des CCV: Artikel 1 Absätze 3 und 6; 17 bis 23; 24 bis 31 (beschränkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen) sowie den anderen Vereinbarungen, die sich speziell auf den Verkauf der einzelnen vom Vertrag erfassten Leistung beziehen.
Der Verkäufer, der sich verpflichtet, Dritten, auch auf elektronischem Wege, eine einzelne touristische Leistung zu beschaffen, ist verpflichtet, dem Touristen die Unterlagen zu dieser Leistung auszuhändigen, die den für die Leistung gezahlten Betrag ausweisen. Er kann in keinem Fall als Reiseveranstalter angesehen werden.
(B) VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die folgenden Klauseln der oben genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen sind auch auf diese Verträge anwendbar: Art. 6 Absatz 1; Art. 7 Absatz 2; Art. 13; Art. 18. Die Anwendung dieser Klauseln bestimmt in keiner Weise die Gestaltung der betreffenden Leistungen als Pauschalreise. Die Terminologie der vorgenannten Klauseln, die sich auf den Pauschalreisevertrag beziehen (Veranstalter, Reise usw.), muss daher unter Bezugnahme auf die entsprechenden Angaben im Vertrag über den Verkauf einzelner touristischer Leistungen (Verkäufer, Aufenthalt usw.) verstanden werden.
DATENBLATT
ZUSATZBEDINGUNGEN
PREIS (Art. 8)
Die in dieser Broschüre oder in der Preisliste bzw. dem Programm außerhalb des Katalogs angegebenen Preise sind in EURO und wurden auf der Grundlage der am 1. Januar 2020 geltenden Kosten für Bodendienste, Flugtarife und Steuern berechnet. Schwankungen bei den Transportkosten oder Steuern von mehr als (+/-) 3% können zu einer Anpassung der Gebühren führen (siehe allgemeine Geschäftsbedingungen). Im Falle einer Änderung des Kaufpreises der Pauschalreise um mehr als 10% hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen (Art. 10).
ZAHLUNG (Art. 7)
Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags und der Registrierungsgebühr ist bei der Buchung zu leisten, während der Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Abreisetermin zu zahlen ist. Für Käufe auf unserer Website (www.aeroviaggi.it) ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. Bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor der Reise getätigt werden, muss der volle Betrag der vorgesehenen Gebühr zusammen mit eventuellen Zuschlägen und der Eröffnungsgebühr bezahlt werden. Werden die oben genannten Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet, stellt dies eine ausdrückliche Kündigungsklausel des Vertrags dar, die zur Beendigung des Vertrags führt, unbeschadet der Entschädigung für weitere Schäden, die dem Unternehmen entstehen.
DIE PREISE BEINHALTEN
Die vorgeschlagenen Tarife beziehen sich auf einen wöchentlichen Aufenthalt im gewählten Club oder Feriendorf und gelten pro Person im Doppelzimmer mit 7 Tagen Vollpension. Die Preise für wöchentliche Aufenthalte in Clubs und Feriendörfern beinhalten ebenfalls:
– kostenlose Teilnahme an allen Unterhaltungs- und Sportaktivitäten
– kostenlose Nutzung der Sportgeräte auch außerhalb der Kurse (mit Ausnahme der Kosten für die Beleuchtung der Sportplätze am Abend)
– die Club-Formel mit Mahlzeiten in Buffetform, Wasser und unbegrenzter Karaffe Wein zu den Hauptmahlzeiten
Für die Unterbringung in Einzelzimmern wird ein Wochenzuschlag gesondert ausgewiesen, da es in unseren Clubs in der Regel keine Einzelzimmer gibt und daher Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung vergeben werden.
Die Gebühren für Kombinationen mit Flügen umfassen:
– zusätzlich zu den oben genannten Leistungen Unterbringung in der Touristenklasse auf Linienflügen, Billigflügen und/oder Sonderflügen mit Rückflug
– die Beförderung von Begleitgepäck im Rahmen der von den Fluggesellschaften festgelegten Bedingungen und Grenzen
– Sammeltransfers mit Service vom Flughafen zum Feriendorf und umgekehrt.
Die Sammeltransfers werden mit Autos und Bussen je nach Anzahl der vorgesehenen Personen in Übereinstimmung mit den von uns reservierten Sonder- und Linienflügen durchgeführt und können dazu führen, dass Sie am Flughafen auf die Zusammenstellung der Gruppen gemäß den Flugplänen warten müssen und dass die Gäste entlang der Strecke bei den Hotels ein- oder aussteigen müssen.
DIE PREISE BEINHALTEN NICHT
– Mahlzeiten, die nicht in jedem einzelnen Programm angegeben sind
– Getränke, die nicht ausdrücklich in den verschiedenen Programmen vorgesehen sind
– Trinkgelder, Gepäckträger und optionale Ausflüge
– Extras allgemeiner Art und persönlicher Natur
– Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten, die während der Ausflüge und Touren in Sizilien besucht werden, außer wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
ANGEBOTE UND ERMÄSSIGUNGEN
Veröffentlichte Angebote sind nicht kombinierbar. Insbesondere gilt das Angebot „Früher buchen“ (50,00 € Rabatt pro Erwachsener) für Buchungen von Einzelpersonen für einen wöchentlichen Aufenthalt in den in diesem Katalog aufgeführten Hotels, die bis zum 30 April 2020 eingehen. Zusammen mit den Preisen sind auch die Ermäßigungen für Erwachsene für das 3. und 4. Bett (nach Möglichkeit erweiterbar auf das 5. Bett) für jedes Hotel angegeben. Gratis für das erste Kind und Kinderermäßigungen (2 bis 12 Jahre) gelten nur, wenn Sie das Zimmer mit mindestens 2 Erwachsenen teilen. Die Unterbringung erfolgt in Zusatzbetten oder Etagenbetten. Bei Unterbringung in einem Doppelzimmer wird die Ermäßigung von 50% nur gewährt, wenn das Zimmer mit einem Erwachsenen geteilt wird.
FLUGBETRIEB, ABFLUG-/RÜCKKEHRZEITEN UND -TAGE
Die Flugzeiten nach Sizilien und Sardinien wurden von den Fluggesellschaften noch nicht vollständig festgelegt. Der Tag des Abflugs / Rückflugs und der Beginn / das Ende des Aufenthalts sind immer freitags oder wie in der Preisliste oder im detaillierten Programm ausdrücklich angegeben. Dementsprechend werden die Flugzeiten, die Flugnummer und die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt, wenn sie bereits bekannt sind, und mindestens 2–3 Wochen vor dem Abflug rückbestätigt. Nach diesem Datum können sie noch Änderungen unterliegen. Änderungen werden den Betroffenen oder den Reisebüros, bei denen die Reise gebucht wurde, unverzüglich mitgeteilt. Flüge von und nach Sizilien und Sardinien werden von Alitalia und anderen Fluggesellschaften durchgeführt.
GEPÄCK
Das von den meisten Fluggesellschaften erlaubte Höchstgewicht liegt bei 20 kg. Manchmal ist es erlaubt, ein Handgepäckstück mitzunehmen, dessen Gewicht 5 kg und dessen Abmessungen 45x35x25 cm nicht überschreiten (überprüfen Sie die von der Fluggesellschaft vorgeschriebenen Abmessungen und das Gewicht). Bei einem höheren Gewicht können die Fluggesellschaften bei der Gepäckaufgabe zusätzliche Gebühren verlangen. Die Mitnahme von Sportgeräten (Taucherflaschen, Windsurfer oder andere) sowie von Haustieren liegt im Ermessen der Fluggesellschaft und ist immer kostenpflichtig. Die Reisenden müssen sich an die neuen Vorschriften für Materialien halten, die an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden dürfen (Flüssigkeiten, Toilettenartikel, Messer usw.).
UNTERBRINGUNG UND HOTEL-KLASSIFIZIERUNG
In allen Aeroviaggi Clubs und Feriendörfern werden Sie in komfortablen Zimmern mit eigenem Bad untergebracht, von denen die meisten mit Klimaanlage und Heizung ausgestattet sind. Unter „Unterbringung in Dreibettzimmern“ ist die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Zusatzbett zu verstehen. Die Hotel-Klassifizierung wird von den staatlichen Fremdenverkehrsämtern auf der Grundlage bestimmter Anforderungen vergeben. Die veröffentlichten Hotels weisen die auf den Präsentationsseiten oder in der Preisliste angegebene Klassifizierung auf, in Ermangelung derer eine Aeroviaggi-Klassifizierung auf der Grundlage des Komforts und der von der Einrichtung angebotenen Dienstleistungen vorgenommen wird.
RESERVIERUNGSÄNDERUNGEN – ERSATZ
Für Änderungen an bereits bestätigten Buchungen (Änderung des Namens oder des Abreise-/Rückreisedatums usw.) fallen zusätzlich zu den von den Fluggesellschaften oder Hoteliers festgelegten Strafen Änderungsgebühren an, deren Höhe von unserem Reservierungsbüro zum Zeitpunkt der Anfrage mitgeteilt wird. Sonderflüge: Gemäß den Charterbedingungen für Sonderflüge weisen wir darauf hin, dass die auf diesen Flügen verkauften Plätze unter keinen Umständen erstattet werden können. Linienflüge und Billigflüge: Da die Tickets zu einem vereinbarten Tarif ausgestellt werden, lassen sie keine Datumsänderungen zu und erlauben keine Erstattung für nicht geflogene Strecken. Reisende, die das Datum einer Strecke ändern möchten, müssen das neue Ticket vor Ort bezahlen, je nach Verfügbarkeit der Plätze.
RÜCKTRITT DES TOURISTEN – STORNOGEBÜHREN (Art. 10)
Für den Fall, dass der Urlaub aufgrund subjektiver Umstände nicht angetreten werden kann (z.B. Krankheit, Urlaubssperre wegen Quarantäne, Verlust des Arbeitsplatzes usw.), ist eine Stornierung ohne Vertragsstrafe nicht legitim, da der Tourist sich gegen das mit der Stornierung des Vertrags verbundene wirtschaftliche Risiko durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung absichern kann, sofern diese nicht zwingend vom Veranstalter vorgesehen ist.
Dem Touristen, der vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, außerhalb der oben beschriebenen Fälle oder der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Artikel 10, Absatz 1, Artikel 9, Absatz 2 vorgesehenen Fälle, werden – unabhängig von der Zahlung der Anzahlung gemäß Artikel 7, Absatz 1 – die individuellen Bearbeitungskosten und die folgende Stornogebühr in Rechnung gestellt:
– 10% der Teilnahmegebühr bis zu 30 Arbeitstage vor dem Reiseantrittsdatum;
– 25% der Teilnahmegebühr zwischen 29 und 18 Werktagen vor dem Reiseantrittsdatum;
– 30% der Teilnahmegebühr zwischen 17 und 10 Werktagen vor dem Reiseantrittsdatum;
– 50% der Teilnahmegebühr zwischen 9 und 5 Werktagen vor dem Reiseantrittsdatum;
– 75% der Teilnahmegebühr ab dem 4. Werktag bis 48 Arbeitsstunden vor dem Reiseantrittsdatum;
– 100% nach Ablauf dieser Fristen.
Für alle Kombinationen gilt: Wer beim Reiseantritt nicht erscheint (No-Show) oder während der Reise selbst storniert, erhält keine Erstattung. Ebenso wird keine Erstattung an diejenigen gezahlt, die die Reise aufgrund fehlender oder unregelmäßiger persönlicher Dokumente nicht antreten können. Diese Sanktionen werden von AEROVIAGGI SpA zwangsläufig angewandt, dader Betreiber Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Dienstleistern eingegangen ist, die im Falle einer auch nur teilweisen Stornierung der Teilnehmer erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen.
Bei bereits bestehenden Gruppen werden diese Beträge von Fall zu Fall bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
KINDER
Kinder bis zum Alter von 2 Jahren übernachten in allen Hotels kostenlos und reisen auf Inlandsflügen kostenlos, solange sie auf dem Schoß der Eltern sitzen. Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren und darunter erhalten besondere Ermäßigungen, wie auf den Tarifseiten der einzelnen Hotels beschrieben. Unsere Die persönlichen Daten der Kinder, die zum Zeitpunkt der Buchung übermittelt werden müssen, werden an den Flughäfen oder bei der Ankunft in den verschiedenen Hotels überprüft. Sollten die angegebenen persönlichen Daten nicht mit der Realität übereinstimmen, wird vor Ort eine Nachzahlung der Teilnahmegebühr verlangt und die Beförderung kann verweigert werden, falls keine Plätze verfügbar sind. Alle weiteren Folgen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.
OPTIONALE AUSFLÜGE
Von unseren Clubs und Feriendörfern aus wird ein Ausflugsprogramm geplant, damit Sie das Beste aus Ihrem Urlaub machen und die landschaftliche und künstlerische Schönheit dieser beiden wunderbaren Inseln entdecken können. Die Ausflüge können bei der Buchung Ihrer Reise bei Ihrer Agentur gebucht und bezahlt werden oder, wenn Sie es vorziehen, direkt vor Ort im Ausflugsbüro des Clubs. Die in diesem Katalog beschriebenen Ausflüge können nach dem Ermessen der örtlichen Organisatoren wesentlich geändert werden, oder aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen oder der Schließung bestimmter Sehenswürdigkeiten.
SERVICE
In allen vorgeschlagenen Clubs und Feriendörfern finden Sie ein Servicebüro, das von unseren Hostessen besetzt ist. Für ankommende und abfliegende Flüge, die mit unseren Programmen kombiniert sind, wird ein Betreuungsservice an den Flughäfen angeboten.
VERWALTUNGSKOSTEN
Die Gebühr beträgt € 30,00 pro Person und ist immer fällig (und nicht erstattungsfähig) für alle Anmeldungen für eine Reise oder einen Aufenthalt ab 2 Jahren. Anmeldungen von Kindern im Alter von 0–2 Jahren sind kostenlos. In der Gebühr ist der Versicherungsschutz enthalten.
VERSICHERUNGSGEBÜHR
Alle Teilnehmer einer Reise oder eines Aufenthalts, die in dieser Broschüre angegeben werden, sind durch eine Versicherung der Allianz Global Assistance abgedeckt (medizinische Kosten, Gepäckversicherung). Einzelheiten zu Leistungen, Selbstbehalten und Ausschlüssen finden Sie in der Polizze, die dem Kunden zusammen mit den Reiseunterlagen zugesandt wird, oder auf den folgenden Seiten dieses Katalogs unter „Versicherungen“.
INFORMATIONEN ZUM GARANTIEFONDS
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ital. Gesetzesdekr. 79 vom 23. Mai 2011 – Art. 50 Abs. 2 und Abs. 3 und späteren Änderungen / Ergänzungen ergeben, hat das unterzeichnende Reisebüro eine angemessene VERSICHERUNGSPOLIZZE bei VITTORIA ASSICURAZIONI Spa (Polizzennummer 631.36. 922319 – Konsortium FOGAR – FIAVET) abgeschlossen, die dem Reisenden im Rahmen der maximalen Deckung die Rückerstattung des Reisepreises und/oder der Kosten für die sofortige Rückreise garantiert, wenn der Reisende nicht in der Lage ist, alle oder einen Teil der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, und zwar ausschließlich im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses desselben Reisebüros / T.O.
Der Auszug aus den Versicherungsbedingungen, die Telefonnummern und die Anweisungen, was im Bedarfsfall / Schadenfall oder bei einer Reklamation zu tun ist, sind im gedruckten oder digitalen Informationsblatt des Garantiefonds enthalten, das dem Kunden zusammen mit den Reiseunterlagen zugesandt wird. Er kann auf unserer Website www.aeroviaggi.it unter der Rubrik Versicherungen eingesehen und heruntergeladen werden.
PFLICHTMITTEILUNG GEMÄSS ARTIKEL 17 DES GESETZES NR. 38/2006
Nach italienischem Recht werden Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornographie mit Gefängnis bestraft, auch wenn sie im Ausland begangen werden.
INFORMATIONEN GEMÄSS DER EUROPÄISCHEN VERORDNUNG NR. 2016/679
(DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG – DSGVO)
Aeroviaggi S.p.A. mit Geschäftssitz in Viale Andrea Doria, 7 – 20124 Mailand (Italien), mit der Umsatzsteue Identifikationsnummer: IT00260390828, in seiner Eigenschaft als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher (im Folgenden als „Verantwortlicher“ bezeichnet), informiert Sie gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 679/2016 („DSGVO“), dass Ihre Daten in der nachstehend beschriebenen Weise und zu den nachstehend beschriebenen Zwecken verarbeitet werden:
1. Gegenstand der Verarbeitung
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Identifikationsdaten (im Folgenden „Daten“), die für den Erwerb unserer Produkte oder allgemein für die Durchführung und den Abschluss der vertraglichen Beziehung mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen erhoben werden.
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre vorherige Zustimmung (Art. 6 Buchst. b), c) DSGVO) ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung und Ausführung vorvertraglicher und vertraglicher Beziehungen, der Erfüllung von Verwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben, der Erfüllung von Verpflichtungen, die in Gesetzen, Verordnungen oder EU-Rechtsvorschriften vorgesehen sind oder von den Behörden auferlegt werden, des Schutzes der Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen vor Gericht und der Behandlung etwaiger Streitigkeiten sowie der Vorbeugung und Bekämpfung von rechtswidrigen Handlungen verarbeitet.
3. Art der Verarbeitung und Speicherung Die Verarbeitung erfolgt mittels der in Artikel 4 DSGVO genannten Vorgänge und kann entweder mit Hilfe von Computersystemen (Cloud, Internet, Intranet, Computer und mobile Geräte) und automatisierten Verfahren oder auf Papier (Archive) erfolgen. Ihre Daten werden in den Datenbanken des Verantwortlichen nur so lange gespeichert, wie es für die Erreichung der Zwecke, für diensie erhoben und verarbeitet wurden, unbedingt erforderlich ist, und zwar in Übereinstimmung mit dem Gesetz und wie oben angegeben, außer in Fällen, in denen das geltende Recht keine längere Speicherung Ihrer Daten vorschreibt.
Sollten Sie sich dazu entschließen, die von Ihnen abonnierten Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen, wird der Verantwortliche die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für Verwaltungszwecke nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (10 Jahre) speichern, es sei denn, eine weitergehende Speicherung wird gewährt oder ist durch besondere gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben.
4. Art der Datenbereitstellung und Folgen einer Verweigerung
Die Bereitstellung persönlicher Identifikationsdaten ist fakultativ, jedoch obligatorisch für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses und der Verpflichtungen, die sich aus der Erfüllung von Gesetzen, Verordnungen oder EU-Rechtsvorschriften ergeben. Jede Verweigerung hat zur Folge, dass die angeforderten Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden können.
5. Datenzugriff
Ihre Daten werden zu den oben genannten Zwecken von Angestellten oder Mitarbeitern des Verantwortlichen in ihrer Eigenschaft als Datenverarbeiter oder interne Datenverarbeiter oder Systemadministratoren verarbeitet; von Dritten (z.B. Lieferanten, Fachleuten, Banken, verbundenen Unternehmen), wenn diese Outsourcing-Aktivitäten im Auftrag des Verantwortlichen durchführen, in ihrer Eigenschaft als externe Datenverarbeiter.
6. Datenübermittlung
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung (ex Art. 6 Buchst. b), c) DSGVO) kann der Verantwortliche Ihre Daten an öffentliche Stellen weitergeben, um den Verpflichtungen nachzukommen, die in Gesetzen, Verordnungen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind oder von den Behörden auferlegt werden, die sie in ihrer Eigenschaft als autonome Datenverantwortliche verarbeiten.
Sie können auch an Dritte (z.B. Partner und Kundenunternehmen) weitergegeben werden, die die Daten verarbeiten, um Aktivitäten durchzuführen, die für die angeforderten Dienstleistungen und die oben genannten Zwecke erforderlich sind.
Die ausgewählten Dienstleister arbeiten in Rechenzentren, die sich auf dem Gebiet der Europäischen Union befinden. Wenn Ihre Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden, auch zum Zweck der technischen Verwaltung der erhobenen Daten, erfolgt dies ausschließlich in voller Übereinstimmung mit der DSGVO, an Unternehmen, die dem Privacy Shield (USA) angehören, oder an Drittländer mit anerkannten spezifischen Angemessenheitsgarantien durch die Europäische Kommission, oder es werden angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten durch vertragliche Vereinbarungen oder Klauseln (einschließlich Binding Corporate Rules – BCRs, und Standardvertragsklauseln) geboten.
7. Rechte der betroffenen Person Sie können jederzeit Ihre Rechte gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gemäß Artikel 15–22 der Verordnung (EU) 2016/679 geltend machen, insbesondere das Recht auf Zugang, Berichtigung, Ergänzung und in zulässigen Fällen auf Übertragbarkeit der bereitgestellten Daten sowie auf Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten aus legitimen Gründen und auf Widerspruch gegen eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren, indem Sie sich an den Verantwortlichen oder den DSB wenden, indem Sie eine E-Mail an privacy@aeroviaggi.it oder an dpo@aeroviaggi.it senden, um den bestellten DSB zu kontaktieren.
Um den Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu gewährleisten, müssen wir möglicherweise weitere spezifische Informationen anfordern, die die Identität der anfragenden betroffenen Person bestätigen, und somit das Recht auf Zugang zu den Informationen (oder die Ausübung anderer Rechte) nur den Personen garantieren, die zum Erhalt solcher Mitteilungen berechtigt sind. Dies ist eine weitere geeignete Sicherheitsmaßnahme für den Schutz personenbezogener Daten.
Der Antrag auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten (oder auf Ausübung eines der oben genannten Rechte) ist kostenlos. Wenn die Anfrage jedoch eindeutig unbegründet oder übertrieben ist, können wir unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten, die bei der Bereitstellung der Informationen anfallen, eine angemessene Gebühr erheben oder die Beantwortung der Anfrage unter diesen Umständen ablehnen.
8. Für die Verarbeitung Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter (DSB)
Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist: AEROVIAGGI S.p.A. – Viale Andrea Doria, 7 – 20124 Milano – www.aeroviaggi.it.
Der ernannte Datenschutzbeauftragte (DSB) ist Neo Studio 2000 S.r.l. (Ansprechpartner Dr. Michele Sabatino), die unter folgender Adresse zu erreichen ist: dpo@aeroviaggi.it.
Technische Organisation und Programmierung:
Aeroviaggi S.p.A. - via Isidoro La Lumia, 11 - 90139 Palermo - Tel. +390917434111 - Fax. +39 0918486024 - Website und Mailbox: www.mangias.com - info@mangias.com - R.E.A MI 1948673 - Lizenz Nr. D.D.S 1608/-S9/TUR vom 24/10/2011 - Versichert gemäß den Bestimmungen des „Tourismusgesetzbuches“, Gesetzesdekret Nr. 79 vom 23/05/2011, mit der Haftpflichtversicherung Europ Assistance Nr. 9123620.
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